Nachlassplanung durch CWT
Sie möchten eine weitsichtige Nachlassregelung treffen und die dafür notwendigen güter- und erbrechtlichen Dokumente umsichtig gestalten. Dazu brauchen Sie eine umfassende Beratung. Wir kennen uns im Umgang mit komplexen Vermögensverhältnissen aus und sind mit den steuerrechtlichen Aspekten der geplanten Massnahmen bestens vertraut.
CWT als Willensvollsrecker
Die Komplexität des Erbrechts und die unterschiedlichen Regelungen in den verschiedenen Kantonen machen es heute fast schwieriger, ein Vermögen zu hinterlassen, als eines zu schaffen. Umso wichtiger ist die Gestaltung der güter- und erbrechtlichen Dokumente, in denen Sie Ihren letzten Willen zum Ausdruck bringen. Wir übernehmen diese Aufgabe. Als Willensvollstreckerin vertreten wir Ihren Willen und nicht Partikularinteressen einzelner Erben und stellen sicher, dass Ihr Nachlass nach Ihrem Wunsch geregelt wird.
Nachlassplanung heisst, dass Ihr Wille respektiert wird.
- Wir beraten Sie in allen Fragen der Nachlassplanung, des Ehegüter- und Erbrechts sowie der Willensvollstreckung.
- Wir analysieren gemeinsam mit Ihnen, welche Regelungen für den Erbfall getroffen werden müssen.
- Wir beraten Sie bei der Bewertung des Nachlasses, insbesondere bei Geschäftsvermögen, Immobilien, Antiquitäten, Sammlungen u.ä.
- Wir begleiten Sie bis zur Unterschrift aller nötigen Dokumente und verfassen die Schriftsätze für die erforderlichen Testamente, Erb-, Ehe- oder Konkubinatsverträge usw.
- Wir verwahren Ihre Dokumente sicher.
- Wir beraten und begleiten Sie bei der Errichtung von Stiftungen.
- Wir betreuen Sie in steuertechnischen, juristischen und Vorsorgefragen.
- Wir entlasten die Hinterbliebenen, unterstützen sie bei Behördengängen und nehmen ihnen die administrativen Aufgaben ab.
- Wir bieten Hand bei der Betreuung unmündiger Erben.
Wir gehen dieses heikle, aber unvermeidliche Thema rechtzeitig und mit grossem Respekt an. Dadurch wird die Nachlassregelung optimal vorbereitet. Ihre Angehörigen werden es Ihnen danken.